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Pflegekonzept und Pflegeleitbild

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Unser Pflegekonzept

Unser Pflegekonzept ist das Gesamtergebnis unserer Arbeit in der Pflege. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen, ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen, sowie das Zusammenspiel mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen hat uns bei der Umsetzung, den Arbeitsabläufen und Strukturen, die wir erarbeitet haben, unterstützt, und zu diesem Konzept geführt.

Unser Pflegekonzept ist der Grundstein unserer Arbeit und bietet einen Überblick über die Möglichkeiten von Betroffenen, im eigenen Umfeld so lange wie möglich verbleiben zu können.

Ziele und Aufgaben

Aufgabe und Ziel unseres Pflegeteams ist es, die Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung zu unterstützen und sicherzustellen. Schwerpunkte der pflegerischen Versorgung liegen im Bereich der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und der häuslichen Krankenpflege nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Krankenkassen (SGB V).

Wir arbeiten nach dem Prinzip der Bezugspflege, d.h. jeder Pflegekunde hat eine feste Bezugsperson aus dem Pflegeteam und feste Ansprechpartner bei auftretenden Problemen oder Fragen. Die Bezugspflege ermöglicht einen engen Kontakt zwischen Kunden und Pflegepersonen, sodass auch geistig verwirrte und psychisch kranke Menschen sich in ihrer eigenen vertrauten Umgebung bestmöglich zurechtfinden.

Der Führungsstil in unserem Betrieb ist sehr kooperativ. Die Mitarbeiter werden an vielen Entscheidungsprozessen beteiligt.

Vorteile für unsere Pflegekunden

  • Verkürzung von Krankenhausaufenthalten
  • Vermeidung von Alten- oder Pflegeheimaufenthalten, d.h. sie können weiter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben
  • Entlastung der Angehörigen
  • Fördern der Gesundheit
  • Erhalten einer vorhandenen Selbstversorgungsfähigkeit
  • Reaktivieren verloren gegangener Selbstversorgungsfähigkeiten
  • Zufriedenheit
  • Verbesserung der Kommunikation
  • Verhüten von Krankheiten und Komplikationen durch aktivierende Pflege
  • Linderung von Leiden
  • Verkürzung von Krankenhausaufenthalten
  • Vermeidung von Alten- oder Pflegeheimaufenthalten, d.h. sie können weiter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben
  • Entlastung der Angehörigen
  • Fördern der Gesundheit
  • Erhalten einer vorhandenen Selbstversorgungsfähigkeit
  • Reaktivieren verloren gegangener Selbstversorgungsfähigkeiten
  • Zufriedenheit
  • Verbesserung der Kommunikation
  • Verhüten von Krankheiten und Komplikationen durch aktivierende Pflege
  • Linderung von Leiden

Art der Leistungserbringung

Unser Pflegdienst erbringt Leistungen der häuslichen Pflege gemäß Pflegeversicherungsgesetz. Dies beinhaltet die grundpflegerische Versorgung nach einzeln anwählbaren Leistungskomplexen, hauswirtschaftliche Versorgung (wie Reinigung der Wohnung, Kochen, Einkaufen) und Pflegekurzberichte nach § 37,3 SGB XI. Ebenfalls bieten wir Hilfestellungen bei Anträgen und Schriftverkehr an. Leistungen der häuslichen Pflege gemäß BSHG, Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 SGB V und Leistungen der Haushaltshilfe nach § 37 SGB V. Eine detaillierte inhaltliche Auflistung der einzelnen Leistungsbereiche liegt in schriftlicher Form vor.

Die Pflege der Kunden wird durch qualifiziertes Personal ausgeführt. Durch regelmäßige Teambesprechungen und den engen Kontakt der Mitarbeiter untereinander wird eine individuelle, qualitative und kontinuierliche Betreuung der Kunden gewährleistet.

Unser Pflegeleitbild

„Wenn wir aufhören besser zu werden, werden wir bald nicht mehr gut sein.“
Oliver Cromwell

Wir vom Ambulanten Pflegeteam Kleeblatt gestalten die Pflege unserer Kunden so, wie wir sie für uns selbst auch wünschen würden.

Unsere Philosophie

Wir haben die Pflicht ihn unsere Pflegekunden zu verstehen und ihnen zu helfen. Er Der Pflegekunde hat sich uns ausgesucht, um ihn und seine Angehörigen zu unterstützen, und wir stehen mitten in seinem Leben. Daher müssen wir uns ihm anpassen, seine Persönlichkeiten achten und ihn würdevoll betreuen, pflegen und begleiten bis hin zum Tod – und auf Wunsch, als unseren letzten Dienst, auch die Versorgung Verstorbener übernehmen.

Anerkennung, Respekt, Vertrauen sowie die Einhaltung der Schweigepflicht sind für uns in der Pflege Grundvoraussetzungen.

Betroffene und die für sie wichtigen Bezugspersonen sollen in all ihren Fähigkeiten gefördert und unterstützt werden, damit ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, Wohlbefinden und Lebensqualität erhalten werden kann. Dabei gilt es für uns auch zu akzeptieren, dass Menschen aufgrund ihres hohen Alters oder ihrer Schwersterkrankung aktivierende Pflegemaßnahmen ablehnen.

Wir möchten, dass die zu Betreuenden auch in schwierigen Lebensphasen, entsprechend ihren Wünschen und Möglichkeiten, solange wie möglich selbständig und mit Hilfe in ihrer häuslichen Umgebung leben können.

Mit Kopf, Hand und Herz an die Pflege heranzugehen ist eine Selbstverständlichkeit für uns, denn Fachwissen und Fachkönnen für sich alleine genommen reichen nicht aus, um Pflege als Beruf ausüben zu können. Der Kunde wird die ihm angebotene Pflege nicht einfach passiv hinnehmen, sondern darauf individuell reagieren. Diese Reaktionen wiederum rufen Reaktionen der Pflegeperson hervor, sodass eine Beziehung entsteht.

Das Aufbauen einer Beziehung zum Kunden ist von elementarer Bedeutung für die Erreichung der festgelegten Pflegeziele.

Um eine vertraute Beziehung zwischen Kunde und Pflegepersonal zu ermöglichen, wird die Dienstplanung so gestaltet, dass ein häufiges Wechseln der Pflegekräfte vermieden wird. Dem Kunden soll somit die Gelegenheit gegeben werden, sich seine Bezugsperson auszuwählen.

Durch diese vertraute Beziehung ist es dem Pflegepersonal möglich, den Kunden in seiner Art optimal zu begleiten und auf Veränderungen sofort und gezielt reagieren zu können.

Auch die Angehörigen unserer Kunden werden von uns betreut und erfahren Beratung im Rahmen unserer Kompetenzen. Dabei fungieren wir als Mittler zwischen Kunde, Arzt und den Anderen am Pflegeprozess beteiligten Berufsgruppen.

Pflege darf nicht unbezahlbar werden. Unsere Leistungen sind frei wählbar. So wird dem Kunden garantiert, dass Pflegeumfang und somit auch die Kosten nach eigenen Wünschen festgelegt werden.

Einbeziehung von pflegenden Angehörigen

Pflegende Angehörige werden nach ihren Möglichkeiten aktiv an der Pflege beteiligt. Sie werden von uns fachgerecht angeleitet und in gesundheitsfördernden und gesundheitssichernden Arbeitstechniken beraten und unterstützt.

Pflegevisite

Wir führen die Pflegevisite bei jedem Pflegekunden zweimal jährlich zu Hause durch. Anlassvisiten werden nach Bedarf durchgeführt.

Wir nutzen die Pflegevisiten zur Optimierung des Informationsflusses, um Gespräche mit den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu führen und dabei die individuellen Belange und Wünsche des Pflegekunden aufzunehmen. Außerdem stellt die Pflegevisite die Überprüfung und Ergebnisqualität des Pflegeprozesses.

Verhalten in Notfallsituationen

Für den Notfall existieren detaillierte schriftliche Verfahrensanweisungen mit denen alle Mitarbeiter vertraut sind. Diese Anweisungen garantieren schnelles, sicheres Handeln im Sinne des zu Pflegenden.

Alle Mitarbeiter des Pflegedienstes (inkl. Büro) müssen alle zwei Jahre einen zweitägigen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Qualifikation der Mitarbeiter

Wir legen bei der Auswahl der Mitarbeiter größten Wert auf fachliche Qualifikation, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit. Die Aufgaben und Kompetenzen der Mitarbeiter sind in den Stellenbeschreibungen und Aufgabenbereiche geregelt.

Zu unserem Pflegeteam gehören examinierte Krankenschwerstern, Altenpflegerinnen, Altenpflegehelfer sowie angelernte Kräfte mit langjähriger Erfahrung in der Pflege und in der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Interne und externe Fortbildungen für examinierte und angelernte Pflegekräfte finden in regelmäßigen Abständen statt.

Leistungen der Behandlungspflege (§ 37 SGB V) werden ausschließlich von examiniertem Pflegepersonal erbracht.

Ebenfalls sind wir ein Ausbildungsbetrieb und beschäftigen daher regelmäßig Schüler/innen in der Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in und Alterpflegehelfer/in.